25/09/2011

Niemand darf wegen




seines Geschlechtes,
seiner Abstammung,
seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.




Artikel 3 des Grundgesetzes








1 Kommentar:

  1. nun, es gibt viel zu tun, um das allen Menschen klar zu machen.

    Liebe Elisabeth, ich grüße Dich herzlich
    Barbara

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