seines Geschlechtes,
seiner Abstammung,
seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Artikel 3 des Grundgesetzes
nun, es gibt viel zu tun, um das allen Menschen klar zu machen.
AntwortenLöschenLiebe Elisabeth, ich grüße Dich herzlich
Barbara